ARCHIVIO STORICO

della Città di Torino
 

 via Barbaroux 32

 tel. +39 011-4431811 - fax +39 011-4431818
 

 

Zugangsbestimmungen

FUNKTIONSWEISE DER LESESÄLE

Zugang zu den Lesesälen.
Einreichen der Anfragen.
Einsicht in die Dokumente.
Forschungskosten.
Mikrofilme.
Fotokopien.

Fotoaltelier


Zugang zu den Lesesälen.
Vor Betreten der Säle müssen die Benutzer zuerst Bücher und Taschen an der mit kleinen abschließbaren Schränken ausgestatteten Garderobe ablegen.
Es können so viele Besucher die Lesesäle betreten wie es Sitzplätze gibt. Es ist nicht erlaubt, die den Forschern zur Verfügung stehenden Stühle zu verrücken.
Beim ersten Besuch der Lesesäle im Laufe eines Kalenderjahres müssen die Besucher den dafür vorgesehenen Aufnahmeantrag ausfüllen. Bei allen folgenden Besuchen müssen sie sich beim Personal des Lesesaals vorstellen.
Im Lesesaal ist die Benutzung von Mobiltelefonen untersagt; es ist ebenfalls verboten zu essen und zu trinken und Tiere mitzuführen.
In allen Räumen des Archivs herrscht absolutes Rauchverbot.
Im Lesesaal müssen sich die Benutzer sowohl beim Erstbesuch als auch dann, wenn sie ihnen bereits zur Verfügung stehendes Material konsultieren, stets an das für die Betreuung zuständige Saalpersonal wenden, das ihnen daraufhin einen numerierten Platz zuweist, wobei jeweils auf die entsprechenden Konsultationserfordernisse (große Formate, Personal Computer usw.) Rücksicht genommen wird. Der Benutzer ist verpflichtet, sich an den ihm zugewiesenen Platz zu setzen.
Die Benutzer werden gebeten, sich nicht vor dem Standort des beauftragten Personals aufzuhalten. Eine rote LED-Anzeige an dem ihnen zugeschriebenen Platz informiert sie über die Ankunft des angeforderten Materials und bittet sie, sich zu ihrem Platz zu begeben.

Einreichen der Anfragen.
Das Ausfüllen der Anfrageformulare muss an dem dem Forscher zugewiesenen Platz erfolgen. Die Benutzer können bis zu 3 Archiveinheiten pro Tag beantragen.
Die Anfragen von Material, das im Archiv aufbewahrt ist, werden so schnell wie möglich erfüllt, sofern sie bis um 14.00 Uhr gestellt werden. Den nach dieser Uhrzeit vorgelegten Anfragen wird bis um 9.00 Uhr des folgenden Tages nachgekommen.
Anfragen, die sich auf Material beziehen, die in anderen Depots aufbewahrt sind, werden an den darauf folgenden Tagen gemäß der von den Ämtern im Voraus festgelegten Programmierung erfüllt.
Auch Angestellte der Stadt Turin sind verpflichtet, die Anfrageformulare auszufüllen.

Einsicht in die Dokumente.
Die Dokumente dürfen nur an den zugewiesenen Plätzen eingesehen werden.
Es ist verboten, den Zustand der konsultierten Dokumente und der Einrichtungsgegenstände auf welche Art und mit welchem Mittel auch immer zu verändern. Es ist darüberhinaus verboten, Anmerkungen oder Hinweiszeichen auf den Dokumenten anzubringen oder deren Ordnung zu verändern. Der Forscher ist dazu verpflichtet, das Personal über eventuelle Lücken oder Einordnungsfehler bei dem angefragten Material zu informieren.
Nach beendeter Einsicht in das Archivmaterial, zusammen mit dem Anfrageformular, beim Saalpersonal abzugeben. Sofern sich die Einsicht in eine Archiveinheit über mehrere Sitzungen hinzieht, muss der Forscher das ihm ausgehändigte Material in die dafür vorgesehenen Schränke ablegen und das entsprechende Anfrageformular beifügen. Abgelegte Dokumente, die 15 Tage nicht eingesehen wurden, werden automatisch wieder in das Archiv zurückgebracht.
Die Sammlungen, die gerade geordnet und inventarisiert werden, können nicht eingesehen werden.

Forschungskosten.
Forschungen, die "zu sichergestellten Forschungszwecken" durchgeführt werden, sind kostenlos gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 10. Mai 1994, n. mecc. 9403698/02 (ergänzt durch den Stadtratsbeschluss G.M. vom 14. November 2000, n. mecc. 2000 09879/49). Die Forscher werden aus diesem Grunde dazu verpflichtet, auf dem Aufnahmeantrag die Gründe der Forschungen anzugeben und sie auf eigene Verantwortung selbst zu bescheinigen.
Damit die Regel der Unentgeltlichkeit der durchgeführten Forschungen aus Dienstgründen beim Angestellten der Stadt Turin angewandt werden kann, ist dieser verpflichtet, die Gründe für die Forschungen auf dem entsprechenden Formular auf eigene Verantwortung selbst zu bescheinigen

Mikrofilme.
Die auf Mikrofilm aufgenommenen Dokumente müssen an den dafür vorgesehenen Lesegeräten eingesehen werden. Sie können nicht im Original eingesehen werden, es sei denn, dass triftige Forschungsgründe vorliegen. Die Benutzung des Lesegeräts zur Konsultation von Mikrofilmen ist abhängig von der beim Saalpersonal einzureichenden Voranmeldung zur Benutzung des Gerätes.

Fotokopien.
Die Fotokopien können sofort gemacht werden, sofern diese erlaubt sind und nur eine begrenzte Anzahl von Kopien zu machen ist und keine Einwände seitens des Saalpersonals gemacht werden. Falls diese Bedingungen nicht vorliegen, kann der Benutzer die Kopien am darauffolgenden Tag abholen. Handelt es sich um eine beachtliche Anzahl von Fotokopien, können sie in mehreren, vorher festgelegten Lieferungen ausgegeben werden.
Besonders hervorgehoben wird hier das Verbot der Anfertigung einer fotostatischen Reproduktion von Pergamenten, gebundenen Dokumenten oder solchen, die sich in einem prekären Erhaltungszustand befinden, sowie von Zeichnungen, Grundrissen, Entwürfen und allen Dokumenten aus der Zeit vor 1900.
Aus diesem Grund werden die Benutzer gebeten, nicht auf derartigen Anfragen zu bestehen, da sie nicht bewilligt werden.
Heliokopien oder Fotokopien großen Formats, bei denen die Originale zur Reproduktion zu einer Heliographiedruckerei außer Haus gebracht werden müssen, können auf Vorbestellung dientstags und donnerstags um 14.30 Uhr ausgeführt werden.
Die Ausleihe von fotostatischen Kopien von Bauplänen auf gewöhnlichem großformatigem Papier zum Zweck der heliographischen Reproduktion ist gegen Hinterlegung des Personalausweises möglich.

 

Fotoatelier.

TDas Fotoatelier steht dem Benutzer auf Vorbestellung montags-freitags von 9.00-12.30 Uhr und von 13.30-16.00 Uhr zur Verfügung.
Um zu vermeiden, dass eine zu große Anzahl von Dokumenten der Einsicht entzogen wird, können für jede Sitzung nicht mehr als 20 Archiveinheiten fotografiert werden, unabhängig davon, ob sie nun im Laufe der Nachforschung nach und nach beiseite gelegt werden oder ob sie eigens angefragt wurden. In diesem Fall merkt der Sachbearbeiter im Saal zur Ermöglichung der Entnahme des Materials den Fototermin nach einer Zeitspanne vor, die proportional zur Anzahl der angeforderten Dokumente ist, die jedoch eine Woche nicht überschreitet, es sei denn, dass das Fotoatelier nicht zur Verfügung steht.
Bei Dokumenten von besonderer Brüchigkeit oder Seltenheit kann es zur Pflicht gemacht werden, einen Berufsfotografen heranzuziehen.
Die Tariftabelle und die detaillierten Vorschriften, die die Benutzung des Fotoarchivs regeln, finden Sie auf der der Fotothek gewidmeten Web-Seite.

 

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